Freitag 16. Mai 2025

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Wissenswertes

Informationen zum Taufsakrament

Taufe im Pfarrverband

Zuständig für die Taufe ist die Wohnsitzpfarre. Aus berechtigtem Grund kann die Taufe auch in einer anderen Pfarre stattfinden. Dazu ist aber die Tauferlaubnis der Pfarre des Wohnsitzes notwendig.

 

Ein möglicher Pate muss getauft und gefirmt, mindestens 16 Jahre alt sein und darf nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein.

 

Taufgespräch:

Vor der Taufe werden die Eltern mit der Taufpatin/dem Taufpaten zu einem gemeinsamen Taufgespräch eingeladen. Termin und Ort werden bei der Taufanmeldung vereinbart.

Was muss ich bei der Anmeldung zur Taufe mitbringen?
  • Meldezettel und Geburtsurkunde des Kindes
  • Taufscheine der Eltern und der Patin/des Paten
  • den kirchlichen Trauungsschein oder (bei nur standesamtlich verheirateten) Heiratsurkunde der Eltern und, wenn verheiratet, kirchlichen Trauungsschein der Patin / des Paten
  • Geburtsurkunde und Meldezettel der Eltern
  • Adresse und Beruf der Patin/des Paten

Ansprechperson

Mag. P. Raphael Chikama Ogoke OP
Pfarrer

Sprechstunde: Donnerstag 16 - 18 Uhr